Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 BGB
Versicherungsrecht: Darlegungslast für Gründe von objektiv unzutreffenden Angaben bei Antragstellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsrecht: Darlegungslast für Gründe von objektiv unzutreffenden Angaben bei Antragstellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 123
Der VN trägt die Darlegungslast für die Gründe von objektiv unzutreffenden Angaben bei Antragstellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden - 7 O 270/08
- OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 653
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen, die nicht lediglich aus Gründen der Vorsorge erfolgten, erst recht bei Antwortalternative b) und nachfolgend bei Frage 10. anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen, die nicht lediglich aus Gründen der Vorsorge erfolgten, erst recht bei Antwortalternative b) und nachfolgend bei Frage 10. anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01
BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen, die nicht lediglich aus Gründen der Vorsorge erfolgten, erst recht bei Antwortalternative b) und nachfolgend bei Frage 10. anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss.
- BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die Fragen verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab für AVB, der auch auf formularmäßige Antragsfragen anzuwenden ist, BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 in juris; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 in juris; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 in juris; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 in juris), wird dem entnehmen, dass Untersuchungen und Beratungen, die nicht lediglich aus Gründen der Vorsorge erfolgten, erst recht bei Antwortalternative b) und nachfolgend bei Frage 10. anzugeben sind und dass vor diesem Hintergrund jegliche Behandlung ohnehin mitgeteilt werden muss. - BGH, 22.10.2003 - VIII ZR 361/02
Auslegung eines Leasingvertrages im Hinblick auf eine zwischen dem Leasinggeber …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Da die Wirksamkeit der Anfechtungserklärung voraussetzt, dass für den Anfechtungsgegner erkennbar ist, auf welche tatsächlichen Umstände die Anfechtung gestützt wird, können einerseits Anfechtungsgründe nach Ablauf der Anfechtungsfrist nicht nachgeschoben werden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 628 Rn 36 in juris m. weit. Nachw.) und ist andererseits jede Erklärung, mit der eine Anfechtung auf neue tatsächliche Umstände gestützt wird, als eigenständige Anfechtungserklärung zu beurteilen (…BGH a.a.O.). - BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93
Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Eine mit dem Wortlaut der Antragsfrage 8. gestellte Gesundheitsfrage nach Krankheiten, Störungen oder Beschwerden bezieht sich mit wünschenswerter Klarheit auf jede Gesundheitsbeeinträchtigung, die nicht offenkundig belanglos ist oder alsbald vergeht (BGH VersR 1994, 1457, 1458; VersR 1994, 711, 713). - OLG Frankfurt, 21.10.1998 - 7 U 111/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 7 U 118/09
Gelingt ihm dies nicht, so ist von Arglist auszugehen (vgl. Senat NVersZ 1999, 392 f. Rn 25 in juris m. weit. Nachw.).
- OLG Köln, 28.12.2021 - 9 U 24/21
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung; Nicht angezeigte Gefahrerhöhung; …
Ebenso wie Vorsatz muss der Versicherer Arglist nachweisen, weil sich auch im Zusammenhang mit Aufklärungsobliegenheiten im Schadenfall aus wissentlich falschen Angaben nicht ohne weiteres der Schluss auf Arglist ziehen lässt (BGH NJW-RR 2008, 343; OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, - 7 U 118/09 -, BeckRS 2011, 13216;… Prölss/Martin-Armbrüster, 31. Aufl. 2021, § 28 VVG, Rdnr. 204).Gelingt ihm dies nicht, so ist von Arglist auszugehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.07.2010, - 7 U 118/09 -, BeckRS 2011, 13216).